Gemeindliche Sportanlage; Vergabe des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.9.2019 beschlossen, das Namensrecht für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 abzutreten. Der entsprechende Vertrag wurde zwischen der Gemeinde und dem TSV dahingehend am 20.9./24.9.2019 vereinbart.
Mit Schreiben vom 5.3.2020 hat der TSV Gilching-Argelsried gebeten, die Abtretung des Namensrechtes bis zum 30.6.2024 (Saison 2023/2024) zu verlängern. Wie auch im Schreiben des TSV bemerkt und auch nach Auffassung der Verwaltung deckungsgleich ist das Sponsoring ohne merkliche Komplikationen abgelaufen.

Nach Ansicht der Verwaltung bestehen gegen die Übertragung des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V. befristet bis zum 30.6.2024 keine Bedenken. Der bereits vorliegende Vertrag wird hierfür überarbeitet.

Selbstverständlich gilt § 7 Zustimmungsvorbehalt im Sinne der Gemeinde weiterhin. Dies wird in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung diskutiert und entschieden.

Beschlussvorschlag

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. besteht befristet bis zum 30. Juni 2024 Einverständnis. Der abgeschlossene Vertrag ist entsprechend zu aktualisieren.

Diskussionsverlauf

Zunächst wir vom Antrag des GR Unger, auf die Abtretung des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zu verzichten, Kenntnis genommen.

Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. besteht befristet bis zum 30. Juni 2024 Einverständnis. Der abgeschlossene Vertrag ist entsprechend zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr