Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Landkreis Starnberg (LK STA) kooperiert mit der Landeshauptstadt München (LHM), um ein kompatibles Mietradsystem im Landkreis Starnberg zu etablieren. Hierfür hat der LK STA mit der LHM eine Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geschlossen. Ziel der Kooperation ist ein integriertes, in den ÖPNV eingebundenes Mobilitätskonzept für den LK STA und die LHM und damit eine öffentliche Aufgabe, deren Umsetzung die Ausweitung des MVG Rad dient. Den Bürgerinnen und Bürgern soll durch die Einführung des MVG Rad im Umland ein zusätzliches Mobilitätsangebot zur Verfügung gestellt werden, um „den letzten Kilometer“ zwischen Wohnort und ÖPNV-Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Zielort mit dem Mietrad zurücklegen zu können. Der Einsatz von Mieträdern soll dazu beitragen, die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV (modal split) weiter zu stärken und CO2-Emmissionen zu vermeiden. Bestehende Verkehrsprobleme sollen durch die Kooperation gemeinsam gelöst werden.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die verkehrliche Planung, Finanzierung, den Aufbau und den Betrieb von Mietradstationen in der Region. Mit der Errichtung der Landkreisstationen wird von den Kooperationspartnern keine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt. Vielmehr soll das städtische Mobilitätskonzept durch die Ausweitung des Systems MVG Rad auf den Landkreis insgesamt an Attraktivität gewinnen und Anreize zum Umstieg der Pendler vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV bzw. das Fahrrad geschafft werden. Durch gemeinsame Aufgabenwahrnehmung sollen Synergien zwischen LK STA und LHM erzielt werden.
Der LK STA wird mit der Landeshauptstadt München kooperieren, um in der Gemeinde Gilching das MVG Rad einzuführen. Zur konkreten Umsetzung ist die anliegende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching zu unterzeichnen.

Die Verwaltung begrüßt die Initiative. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind noch im Rahmen des zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes zu finden. Anliegende Mustervereinbarung und Informationen zur Umsetzung werden zur Kenntnis gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen und stimmt dieser zu. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind noch im Rahmen des zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes zu finden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen und stimmt dieser zu. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind zu finden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr