Sitzungen des Gemeinderates; Livestream-Übertragung der Sitzungen des Gilchinger Gemeinderates und Veröffentlichung im Internet (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 14.4.2020)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.4.2020 beantragt GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, folgendes (Anlage):
„Die Verwaltung wird beauftrag, die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen,
  1. mit einem Livestream zu Hause direkt die Sitzungen des Gilchinger Gemeinderates verfolgen zu können und
  2. inwieweit die Sitzungen im Videoformat aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht werden können.
Dem Gemeinderat ist das Prüfungsergebnis zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.“
Dieser Antrat ist vom Wortlaut identisch mit dem bereits behandelten Antrag vom 3.2.2013. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.2.2017 (vertagt auf die Zeit nach Einzug ins neue Rathaus) wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Beide Anträge unterscheiden sich diesmal in der Begründung. Die jetzige Antrag wird als dringend angesehen aufgrund der Corona-Pandemie.
In diesem Zusammenhang wird auf den Sachvortrag aus der damaligen Sitzung verwiesen, der nun wiederholt wird:
Die entsprechenden technischen Installationen (Kameras u.a.) für einen möglichen Livestream sind bauseits eingerichtet. Für eine mögliche Umsetzung wären lediglich noch geringfügige edv-technische Maßnahmen im überschaubaren Ausmaß notwendig.
Grundsätzlich gilt:
Live-Übertragungen von Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse sind grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vorsitzende des jeweiligen Gre-miums und der Gemeinderat den Aufnahmen zustimmen. Selbst bei einem positiven Votum kann jedes einzelne Gemeinderatsmitglied verlangen, dass bei seinen Ausführungen das Aufnahmegerät abgeschaltet wird.

Bei jeder Live-Übertragung ist weiterhin zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen jeweils nur die Personen in Wort und Bild aufgenommen werden dürfen, die vorher in die Übertragung eingewilligt haben (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG), wobei die  Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann; dies gilt auch für Bürger, deren Angelegenheiten personenbezogen in öffentlicher Sitzung behandelt und im Internet übertragen werden sollen. Der Zuhörerbereich ist von der Übertragung auszunehmen, wenn auch nur ein einziger Zuhörer seine Einwilligung verweigert. Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter der Verwaltung und die Vertreter der Presse.
Als Ergebnis ist grundsätzlich festzuhalten, dass Live-Übertragungen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse im Internet unter Beachtung strenger datenschutzrechlicher Auflagen zulässig sind.
Voraussetzungen sind
  1. zustimmender Beschluss des Gemeinderates
  2. Gemeinderatsmitglieder, Erster Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nur gefilmt werden, wenn sie nach ausreichender Bedenkzeit eine entsprechende (stets widerrufliche) Erklärung unterschrieben haben
  3. Keine Aufnahme von Besuchern, zumindest nicht ohne deren Zustimmung
  4. Es ist sicher zu stellen, dass Personen, die die Zustimmung zur Übertragung von Bild und Ton verweigern, nicht durch technische Maßnahmen (z.B. Einblendung eines speziellen Hinweises) unter Druck gesetzt oder diskriminiert werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist der Antrag des GR Unger grundsätzlich, insbesondere im Hinblick auf eine transparente Verwaltung zu befürworten. Wie oben bereits erwähnt, ist eine Übertragung jedoch nur dann möglich, wenn alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dennoch wird der Aufwand zu einem möglichen Erfolg (Resonanz) erheblich sein. Sollte ein oder mehrere Mitglieder des Gemeinderates einer Aufnahme ihres/seines Redebeitrages widersprechen, müsste für diese Zeit jeweils der Livestream abgeschaltet sein. Dies würde eine erhebliche Belastung der Verwaltung mit entsprechender Verantwortung zur Folge haben. Gleichzeitig könnte der Zuschauer mögliche relevante Gründe für die Entscheidung nicht nachvollziehen.
Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag des GR Unger aufgrund des erheblichen Personal- und Organisationsaufwandes im Verhältnis zur Resonanz abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag des GR Unger, Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.4.2020, die Sitzungen des Gemeinderates mittels Livestream zu Hause verfolgen zu können bzw. die Sitzungen im Videoformat aufzuzeichnen und im Internet zu veröffentlichen, wird abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Über nachstehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung  wird abgestimmt:

Beschluss

Der Antrag des GR Unger, Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.4.2020, die Sitzungen des Gemeinderates mittels Livestream zu Hause verfolgen zu können bzw. die Sitzungen im Videoformat aufzuzeichnen und im Internet zu veröffentlichen, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr