6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrgerätehauses Geisenbrunn; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn soll auf dem Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried errichtet werden. Das Grundstück Flurnummer 78 steht im Eigentum der Gemeinde und liegt an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße (Anlage 1). Für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried soll ein Bebauungsplan (BP) „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ aufgestellt werden. 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2005 stellt die Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. 
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind BP aus dem FNP zu entwickeln. Um dies sicherzustellen, sind die Darstellungen des FNP innerhalb des künftigen BP-Geltungsbereiches über eine Teiländerung anzupassen und als „Gemeinbedarfsfläche“ festzusetzten.
Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.  

Im Rahmen des Grundstückerwerbs wurde durch eine Baugrunduntersuchung mit Gutachten geprüft, ob das Grundstück Flurnummer 78 als künftiger Standort für das neu zu errichtende Betriebsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn geeignet ist. Laut Gutachten könnte der Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße erfolgen. Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung zu beauftragen.
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden. 

Um das Bauvorhaben an dieser Stelle zu realisieren muss die Festsetzung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gemeinbedarfsfläche“ geändert werden. 

Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte vom Planungsverband München ausgearbeitet werden. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem sechsten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ 

  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB. 

  1. Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt. 

Beschluss

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem sechsten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung: „6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für die Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn“ 

  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB. 

  1. Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“.

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr