Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn" für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen des Grundstückerwerbs der Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried wurde durch eine Baugrunduntersuchung mit Gutachten geprüft, ob das Grundstück Flurnummer 78 als künftiger Standort für das neu zu errichtende Betriebsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn geeignet ist. 
Laut Gutachten könnte der Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Grundstück an der Ecke Münchner Straße/Bodenseestraße erfolgen. Die Bodenverhältnisse erlauben bei einer Nichtunterkellerung eine Flachgründung auf Streifen- und Einzelfundamenten oder auf einer Bodenplatte. Im Falle einer Unterkellerung wird zu einer wasserdichten Baugrube mittels Spundwandverbau geraten. 
In den anstehenden, oberflächennahen bindigen Böden ist die Versicherung von Oberflächenwasser nicht möglich. Nur in wenigen Teilbereichen (Bereich des Kieses) kann mit einem ausreichenden durchlässigen Boden gerechnet werden. 

Zudem wurde eine naturschutzfachliche Voruntersuchung in Hinblick auf die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses Geisenbrunn durchgeführt. Das zu bebauende Grundstück (7.706 m²) ist derzeit vollständig Ackerfläche. Eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme/fläche bzw. ein Kompensationsbedarf von bis zu 4.624 m² muss im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen. Der Ausgleich kann entweder auf der zu bebauenden Fläche z.B. durch Strauchpflanzungen zur Stärkung des Biotops Nr. 7833-0084-002, auf anderen gemeindeeigenen Flächen oder in Form einer Ökokontobilanzierung nachgewiesen werden. 

Zudem ist aus naturschutzfachlicher Sicht, bei Errichtung des Feuerwehrhauses, um eine Biotopbeeinträchtigung durch Beschattung und kleinklimatische Veränderungen bzw. Standortveränderungen zu vermeiden bzw. zu minimieren, folgendes zu berücksichtigen: 
Abstand zum Biotop von 10 m, Abstand von Gebäude zur westlichen Grundstücksgrenze des Doppelte ihrer Höhe –mindestens jedoch 15 m.
Bepflanzung dieses 10 m breiten Abstandstreifens als Waldmantel und Waldsaum (niedere Sträucher sowie randlich Kräuter und Blühpflanzen)
Gedrosselte Einleitung des (sauberen) Dachwassers in den Biotop zur Aufrechterhaltung/Verbesserung des Wasserhaushalts. Wasserdurchlässige Beläge. 

Neben der Baugrunduntersuchung mit Gutachten und der naturschutzfachlichen Voruntersuchung wurde eine Standortanalyse für das neue Feuerwehrhaus bezüglich des Lärmschutzes durchgeführt. Die Berechnungen zeigen, dass grundsätzlich die Ansiedlung eines neuen Feuerwehrstandortes für den Ortsteil Geisenbrunn der Gemeinde Gilching am geplanten Standort aus schalltechnischer Sicht möglich ist. Einschränkungen ergeben sich durch die nördlich und südöstlich des Planungsgebietes gelegenen allgemeinen Wohngebiete. Durch eine günstige Anordnung von Übungshof und abschirmenden Gebäuden (Kopfbau und Fahrzeughalle) sollte hier im Zuge der weiteren Planung eine bestmögliche Abschirmwirkung erreicht werden. 
Im Zuge der konkreten Planung sind Optimierungen insbesondere im Bereich der Geräuschabstrahlung des Übungshofes in Richtung Süden und Südosten sowie der Geräuschabstrahlung der PKW-Parkplätze in Richtung Norden zu prüfen. 

Darüber hinaus sollte z.B. durch eine Ampelanlage sichergestellt werden, dass im Falle einer Alarmierung die Einfahrt der Einsatzfahrzeuge in die Münchner Straße ohne Sondersignale (Martinshorn) erfolgen kann, da andernfalls an den maßgeblichen Immissionsorten  mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte und/oder des zulässigen Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm zu rechnen ist. 
Nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfes für den Standort Flurnummer 78, sollte dieser nochmals schalltechnisch überprüft und ggf. optimiert werden. 

Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn zu beauftragen.

Das Grundstück ist derzeit nicht mit einem Schmutzwasserkanal, Strom ect. erschlossen. 
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. 

Die Verwaltung empfiehlt für o.g. Grundstücke  einen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben einem Bebauungsplan mit Begründung auch ein Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung erstellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans würde ausschließlich das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried umfassen, auf dem das künftige Feuerwehrhaus Geisenbrunn entstehen soll. Der künftige Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ soll im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.06.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ für das Grundstücke Flurnummern 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“  soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der  6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“  wird der Planungsverband München beauftragt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.06.2020 und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

  1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ für das Grundstück Flurnummer 78, Gemarkung Argelsried.

  1. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ wird der Planungsverband München beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr