Glücksspielstaatsvertrag; Entwicklung eines Vorschlags zur Verringerung von Spielautomaten (Antrag SPD-Fraktion Gilching vom 03. Juni 2020)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

In Gilching gibt es 3 Spielhallen (Spielotheken), die vom Landratsamt Starnberg genehmigt wurden. 

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) sieht in § 25 Beschränkungen von Spielhallen vor: „Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten (Verbot von Mehrfachkonzessionen). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder“. 
Das bayerische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland sieht in Art. 9 u.a. vor: „Ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle darf nicht unterschritten werden; abweichend hiervon beträgt der Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt wurde, 250 Meter Luftlinie. Die zuständige Erlaubnisbehörde kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalles Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand zulassen.“

Im Juni 2017 wurde für die 3 Spielhallen, die sich im Gewerbepark Nord befinden, vom Landratsamt Starnberg eine Befreiung von der Erfüllung des Verbotes mehrerer Spielhallen in baulichem Verbund sowie eine Befreiung von der Erfüllung der Einhaltung eines Mindestabstands erteilt. Die Glücksspielerlaubnisse sind noch bis 30. Juni 2021 gültig. 

Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag, dass die Verwaltung zusammen mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag entwickelt, ob und wie die Anzahl von Spielautomaten auf Gemeindegrund verringert werden kann. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag zu entwickeln, ob und wie die Anzahl von Spielautomaten verringert werden kann. 

Beschluss 1

GR Vilsmayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbehandlung, da für die Vergabe der Konzessionen das Landratsamt zuständig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag zu entwickeln, wie die Anzahl von Spielautomaten verringert werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit angenommen. Im Anschluss daran wird über den Zusatz-Antrag von GR Unger abgestimmt.

Beschluss 3

Auf der Internetseite der Gemeinde Gilching werden Hilfsangebote für Spielsüchtige mit einem erklärenden Text aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr