Glücksspielstaatsvertrag; Entwicklung eines Vorschlags zur Verringerung von Spielautomaten (Antrag SPD-Fraktion Gilching vom 03. Juni 2020)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 30.06.2020 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) sieht in § 25 Beschränkungen von Spielhallen vor: „Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten (Verbot von Mehrfachkonzessionen). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder“.
Das bayerische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland sieht in Art. 9 u.a. vor: „Ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle darf nicht unterschritten werden; abweichend hiervon beträgt der Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt wurde, 250 Meter Luftlinie. Die zuständige Erlaubnisbehörde kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalles Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand zulassen.“
Im Juni 2017 wurde für die 3 Spielhallen, die sich im Gewerbepark Nord befinden, vom Landratsamt Starnberg eine Befreiung von der Erfüllung des Verbotes mehrerer Spielhallen in baulichem Verbund sowie eine Befreiung von der Erfüllung der Einhaltung eines Mindestabstands erteilt. Die Glücksspielerlaubnisse sind noch bis 30. Juni 2021 gültig.
Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag, dass die Verwaltung zusammen mit dem Landratsamt Starnberg einen Vorschlag entwickelt, ob und wie die Anzahl von Spielautomaten auf Gemeindegrund verringert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit angenommen. Im Anschluss daran wird über den Zusatz-Antrag von GR Unger abgestimmt.
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11