Gemeindewerke: Umstellung Rechtsform


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeindewerke sollen gemäß Gemeinderatsbeschluss zur Organisation (November 2018) und Strategie (siehe Strategiepräsentation am 27.11.2019) ihre unternehmerische Tätigkeit weiter ausbauen.

Für die Bestimmung der geeigneten Rechtsform wurde die Rechtsanwaltskanzlei Assmann und Peiffer mit WP Dr. Schwarzmann beauftragt. In Abstimmung mit der Leitung der Gemeindewerke wurde ein Rechtsformvergleich durchgeführt, siehe Anhang.

Die beauftragte RA-Kanzlei Assmann & Peiffer sowie die Leitung der Gemeindewerke empfehlen die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke in ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (kU).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke Gilching von einem optimierten Regiebetrieb in ein Kommunalunternehmen (KU) i.S.v. Art. 89 GO. Die Umstellung wird erst vollzogen, nachdem diese Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden ist und die Rechtsaufsichtsbehörde nicht widersprochen hat.
 
Verwaltung und Gemeindewerke werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für eine Umstellung zum 01.01.2021 durchzuführen, insbesondere das Anzeigeverfahren zur Rechtsaufsichtsbehörde vorzubereiten und durchzuführen und eine Unternehmenssatzung auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Rechtsanwalt Herr Dr. Peiffer, Kanzlei Assmann & Peiffer anwesend.

GR Unger stellt den Antrag, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates öffentlich abzuhalten sind, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung - auf Anregung von GR Vilsmayer um die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat ergänzt - abgestimmt:

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Rechtsform der Gemeindewerke Gilching von einem optimierten Regiebetrieb in ein Kommunalunternehmen (KU) i.S.v. Art. 89 GO. Die Umstellung wird erst vollzogen, nachdem diese Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden ist und die Rechtsaufsichtsbehörde nicht widersprochen hat.
 
Verwaltung und Gemeindewerke werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für eine Umstellung zum 01.01.2021 durchzuführen, insbesondere das Anzeigeverfahren zur Rechtsaufsichtsbehörde vorzubereiten und durchzuführen und eine Unternehmenssatzung sowie eine Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat in Abstimmung mit den Fraktionssprechern auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr