Einladungen an Bürgermeister und Beschäftigte/Beamte; Umgang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Es ist gängige Praxis, dass Bürgermeister und gelegentlich auch Beschäftigte/Beamte der Gemeinde bei Veranstaltungen bzw. dienstlichen Terminen eingeladen werden. Um einer „Vorteilsnahme im Amt“ vorzubeugen, wird vorgeschlagen, dem Ersten Bürgermeister und seinen Stellvertretern sowie den bestellten Mitarbeitern eine Einladungshöhe festzulegen.
Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Wert einer möglichen Einladung bis auf  110,- €  festzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister und seine Stellvertreter sowie vom Ersten Bürgermeister bestellte Beschäftigte/Beamte dürfen Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, wenn der Gegenwert der Einladung 110,- € nicht überschreitet.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister und seine Stellvertreter sowie vom Ersten Bürgermeister bestellte Beschäftigte/Beamte dürfen Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, wenn der Gegenwert der Einladung 110,- € nicht überschreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter, GR Fink und GR Lenker sind wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)

Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr