Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 25.02.2020 versandt, worauf 9 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 01.04.2020 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Drei Büros zogen vor der zweiten Sitzung des Auswahlgremiums am 16.07.2020 ihre Bewerbung zurück, so dass mit den folgenden zwei verbliebenen Büros die Verhandlungsgespräche geführt wurden:

- ArGe Architekten, Waldkirch
- Bietergemeinschaft Sütfels / Bohn, Germering

Das Büro ArGe Architekten erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 453,87 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro ArGe Architekten mit den Objektplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Beauftragt werden gemäß § 34 HOAI derzeit nur die Leistungsphasen 1 und 2. Nach Ab-schluss der Leistungsphase 2 sind vor einer Weiterbeauftragung der weiteren Leistungs-phasen die Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und parallel Änderung des Flächennutzungsplanes) für den Standort inGeisenbrunn durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Geisenbrunn wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.

  1. Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus Geisenbrunn aufzustellen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung)

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Geisenbrunn wird das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI beauftragt.

  1. Nach Erbringung der Leistungsphase 2 sind für den Standort die Bauleitpläne auf Grundlage der Ergebnisse der Objektplanung für das neue Feuerwehrhaus Geisenbrunn aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 13:07 Uhr