Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96" (Projektflächen 1-3) für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Mit Beschluss vom 25.06.2019 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit einer Potentialermittlung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) im Außenbereich der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn BAB 96 bzw. der Gilchinger Westumfahrung. Nach deren Ermittlung habe das Gremium beschlussgemäß über die weitere Vorgehensweise und Alternativenprüfung zu beraten und entscheiden.

2.        Die Gemeinde hat das Ing.-Büro Sing GmbH, Landsberg am Lech, mit der Durchführung der Potentialermittlung beauftragt. Dieses hat das gesamte Gemeindegebiet auf für Freiflächen-PV in Frage kommende Flächen hin untersucht und unter Erstellung von Ausschluss- und Abwägungsgebieten letztlich Konzentrationsflächen im Südosten von Geisenbrunn entlang der Autobahn ermittelt.

3.        Da Freiflächen-PV im Außenbereich keine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB genießen, sind sie ohne gemeindliche Bauleitplanung nicht zulässig. Es benötigt für eine Zulässigkeit zunächst einen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB als vorbereitenden Bauleitplan, aus dem auf der nachgeordneten konkretisierenden Bauleitplanungsebene Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 1 BauGB in eigenen Verfahren zu entwickeln sind – vgl. den bereits bestehenden, rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“.

4.        Im Parallelverfahren zum gesondert in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ soll zunächst ein aus drei Teilflächen (Projektflächen) bestehender erster Bebauungsplan für die Potentialflächen südlich der BAB 96 aufgestellt werden. Für diese konnte die privatrechtliche Sicherung für die neue Nutzung bereits abgeschlossen werden.

5.        Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe der Planunterlagen zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried, (Planzeichnung, Plantext und Begründung – siehe Anlagen 1 bis 3) im Detail vorstellen.

6.        Sollte der Gemeinderat den Planvorentwürfen zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ vom 22.09.2020 inhaltlich zustimmen, wäre der Planaufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08./ 11.09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für den Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.        Der Plan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan ‘Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)‘ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried.“

3.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08. 09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Für den Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)“ wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.        Der Plan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan ‘Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik südlich der BAB 96 (Projektflächen 1-3)‘ für die Fl.Nrn. 782 Tfl., 686/1, 686/2 Tfl., 686/3 Tfl., 686/4 Tfl., 686/5 Tfl., 781 Tfl., 780 Tfl., 779/5 Tfl., 779/6, 779/7 Tfl., 762/4 Tfl. und 761/2 Tfl., Gemarkung Argelsried.“

3.        Der Planvorentwurf i.d.F.v. 22.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 13:07 Uhr