Jugendhaus Gilching; Abbruch und Nachnutzung des Grundstückes mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö 10

Sachverhalt

  1. Am 23. Juni 2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, Jugendhaus und Jugendtreff zusammen zu legen und alles in einen Jugendtreff in der Ortsmitte zu integrieren. Damit stehen die Räumlichkeiten des Jugendhauses leer. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Nachfolgenutzung für die Räumlichkeiten des Jugendhauses an der Weßlinger Straße bzw. für das gesamte Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu finden. Geprüft werden soll dabei der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort). Es wurde zudem beschlossen, dieses dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport vorzustellen.

  1. Die Räumlichkeiten des Jugendhauses samt Außenbereich wurden vor Ort besichtigt. Für die Funktion als Jugendhaus liegt eine bauaufsichtliche Genehmigung vor. Jede Änderung der Nutzung würde eine erneute Baugenehmigung erforderlich machen. Aus Sicht der Verwaltung sind bei einer anderen Nutzung erhöhte Anforderungen an den baulichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Rettungswege, Energieeinsparverordnung und Gestaltung der Außenflächen mit Entsiegelung der Parkplatzflächen zu beachten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Das Jugendhaus ist zudem nicht ortsbildprägend und ein Umbau wäre nicht förderungsfähig. Fotos und Lageplan sind beigefügt.

  1. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend von einer Sanierung abzusehen. Das Grundstück eignet sich für den Neubau einer dringend benötigten Kinderkrippe mit 3 bis 4 Krippengruppen. Hier würde auch eine Förderung möglich sein. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Außen- und Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt.

  1. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Planungen der dringend benötigte Kinderkrippe ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros auszuschreiben. Parallel ist das notwendige Planungsrecht zu schaffen, sofern noch nicht gegeben. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, schlägt die Verwaltung den Abbruch des Jugendhauses vor.  
 
  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 sind ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße einzustellen.

  1. Aufgrund der Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Schaffung von Planungsrecht, das Auswahlverfahren für ein Architekturbüro und die Beantragung von Fördermitteln sowie wegen der Grundsatzentscheidung zur Aufgabe des Jugendhauses wurden auf weitere Vorberatungen im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport verzichtet.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Eine Nachfolgenutzung für das Jugendhaus wird aufgrund der Sachverhaltsdarstellung abgelehnt.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf dem Grundstück des Jugendhauses zu und beauftragt die Verwaltung, ein notwendiges VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchzuführen und das Planungsrecht für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu schaffen. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, wird die Verwaltung mit dem Abbruch des Jugendhauses beauftragt.    

  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 werden ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße eingestellt. Parallel wird für den Bau der Kinderkrippe der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Förderung bei der Bewilligungsstelle beantragt.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 1

  1. Eine Nachfolgenutzung für das Jugendhaus wird aufgrund der Sachverhaltsdarstellung abgelehnt.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf dem Grundstück des Jugendhauses zu und beauftragt die Verwaltung, ein notwendiges VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchzuführen und das Planungsrecht für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching zu schaffen. Sobald das Planungsrecht für das Grundstück vorhanden ist, wird die Verwaltung mit dem Abbruch des Jugendhauses beauftragt.    

  1. Für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 werden ausreichend Haushaltsmittel für den Bau einer neuen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße eingestellt. Parallel wird für den Bau der Kinderkrippe der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Förderung bei der Bewilligungsstelle beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GR Gebauer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend). Im Anschluss wird über den Prüfantrag von GR Vilsmayer abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Räumlichkeiten des Jugendhauses bis zum Abbruch als Partyraum für Jugendliche bis 21 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Dem Gemeinderat ist hierüber zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.11.2020 13:07 Uhr