Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1122, 1123 und 1123/1 der Gemarkung Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching wird als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Vollzug des Wassergesetz gebeten. Das Vorhaben befindet sich südlich des neu errichteten Brunnen VI der Gemeinde Gilching. Eine eventuelle Tangierung mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde durch das Wasserwerk Gilching geprüft. Hierzu wurde folgende Stellungnahme von Herrn Hanke (Geologe des Ingenieurbüro Dr. Knorr GmbH), an das Landratsamt Starnberg, mitgeteilt:

„Mit dem Schreiben vom 17.08.2020 wurde die Wasserversorgung der Gemeinde Gilching zur Stellungnahme bezüglich des Kiesabbaus der Kies- und Quetschwerk Jais GmbH & Co. KG gebeten.
Der Antrag für das zukünftige Trinkwasserschutzgebiet von Brunnen VI ist derzeit in Bearbeitung. Nach der bereits stattgefundenen Vorprüfung durch das WWA werden derzeit noch einzelne Aspekte (wie z.B. der Sicherheitszuschlag zum Anstrombereich) geprüft.
Aus unserer Sicht liegt selbst bei einem Sicherheitszuschlag von 20° keine Beeinflussung des Trinkwasserschutzgebiets durch den Kiesabbau vor.
Im Zuge dieser Stellungnahme wurde Hr. Eichenseher um eine Bewertung des Einflusses des Kiesabbaus seitens WWA gebeten. Herr Eichenseher sieht eine gewisse Unsicherheit bei der lokalen Änderung der Grundwasserfließrichtung.
Um die lokale Grundwasserfließrichtung im Bereich nördlich des Kiesabbaus genauer abgrenzen zu können, wird die Errichtung einer zusätzlichen Grundwassermessstelle sowie die Durchführung einer Stichtagsmessung vorgeschlagen.
Dadurch kann die Unsicherheit bezüglich des hydraulischen Einflusses ausgeräumt werden.
Wir stimmen der Errichtung einer Grundwassermessstelle aus fachlicher Sicht zu.“

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Glilching äußert keine wasserrechtsrelevanten Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiedererfüllung auf dem Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling.

Diskussionsverlauf

GRin Brosig beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Beschluss 1

Die Gemeinde Gilching äußert erhebliche wasserrechtsrelevante Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling und lehnt den Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung grundsätzlich ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

Die Gemeinde Gilching äußert keine wasserrechtsrelevanten Bedenken zum Nass-Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1122, 1123 und 1123/1 Gemarkung Weßling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 03.11.2020 13:07 Uhr