Gemeinde Wörthsee - Bebauungsplan Nr. 72 "Rehsteig -Nordseite", Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und i.V. m. § 13b BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen für die Fl.-Nrn. 503/3 und 503 Teilfläche, Gem. Steinebach einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat in Wörthsee hat den Entwurf in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Da der Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von den entsprechenden Verfahrensvereinfachungen nach § 13 Abs. 2 BauGB wird Gebrauch gemacht. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und keine Abarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Auf Umweltprüfung, Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
Auf dem Außenbereichsgrundstück Fl.-Nr. 503/3 Gemarkung Steinebach a. Wörthsee sollen im südlichen Bereich zur Straße „Rehsteig“ drei Häuser mit je einer Garage errichtet werden. Die Fläche von ca. 2.550 m² wird in 4 Parzellen aufgeteilt. Die südliche Parzelle wird als private Grünfläche festgesetzt und dient als barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung zur Kirche Zum Heiligen Abendmahl.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.02.2020 14:02 Uhr