Gemeinde Wörthsee - Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.-Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.01.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1372 Gem. Etterschlag einen Bebauungsplan aufzustellen. In seiner Sitzung am 18.11.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Da der Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von den entsprechenden Verfahrensvereinfachungen nach § 13 Abs. 2 BauGB wird Gebrauch gemacht. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und keine Abarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Auf Umweltprüfung, Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.

Im Auftrag der Verwaltung werden Sie hiermit am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB beteiligt.

Die Gemeinde Wörthsee hat eine Studie in Auftrag gegeben im Rahmen derer ermittelt wurde, welche Flächen sich für eine Bebauung zur Abrundung des durch Bebauung definierten Ortsrandes eignen. Das Gutachten für den Ortsteil Walchstadt kommt zu dem Ergebnis, dass sich u.a. eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1372, Gemarkung Walchstadt aus städtebaulicher Sicht als Baufläche eignet. Die Grundstückseigentümer der Fl.-Nr. 1372 beabsichtigen nun zwei Doppelhäuser mit Wohnnutzung auf der betreffenden Teilfläche der Fl.-Nr. 1372 zu errichten. Bislang ist diese Fläche jedoch als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen, so dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der beiden Doppelhäuser zu schaffen.


Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“  sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Wörthsee – Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“  sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 14:02 Uhr