Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP, Beteiligung nach § 4Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.01.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Germering beteiligt die Gemeinde Gilching zu o.g. Verfahren.  

Auf den, aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlichen Grundstücken, westlich des bestehenden DHL-Gebäudes im „Germeringer Norden“, beabsichtigt die Deutsche Post AG eine neue Niederlassung „Post“ mit Briefverteilzentrum, Verwaltung und Geschäftsführung in Germering zu errichten.

Vorgesehen ist eine Logistikhalle mit Büroeinbau, westlich daran anschließend ein Verwaltungsgebäude sowie nördlich des Betriebshofes ein Parkdeck. Zusätzlich ist ein Betriebskindergarten geplant. Südlich und westlich soll der Gebäudekomplex intensiv eingegrünt werden. Die Dachflächen sollen begrünt und mit Solaranlagen ausgestattet werden. Das Verwaltungsgebäude soll in Holzbauweise errichtet werden. Die erforderlichen Stellplätze können in einer Tiefgarage und dem Parkdeck untergebracht werden. Die Erschließung soll über die Lise-Meitner-Straße in Germering erfolgen.  

Die Deutsche Post AG hat hierzu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-plans gemäß § 12 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans bei der Stadt Germering beantragt.

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 dem Antrag der Deutschen Post AG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „ Germeringer  Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG“ und den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB).

In der Sitzung des Stadtrats am 05.11.2019 wurde der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 05.11.2019 befürwortet und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung gefasst (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Die Gemeinde Gilching wird im Verfahren beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren der Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren der Stadt Germering - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG" mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie 7. Änderung des FNP sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen und es werden daher keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.02.2020 14:02 Uhr