Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried; hier: Honorar Besondere Leistungen Architekt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.01.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung Alte Schule Argelsried“ wurde das Architekturbüro Dinkel mit den Architektenleistungen beauftragt. Wie in den Gemeinderats-Sitzungen am 26.03. und 30.04.2019 mitgeteilt, musste das Bauvorhaben wegen fehlender Förderzusage der Regierung von Oberbayern vorübergehend gestoppt sowie umgeplant werden. Hierbei wurde die ursprüngliche Planung für eine 4-gruppige Horteinrichtung dahingehend geändert, dass künftig das Objekt, wirtschaftlich optimiert, für eine 2-gruppige Kindergarten- und eine 4-gruppige Horteinrichtung genutzt werden kann. Dies trägt auch dem weiterhin anhaltenden Bedarf an Kindergartenbetreuungsplätzen in der Gemeinde
Gilching Rechnung.

Für die neue Nutzung (Hort und Kiga) musste die Entwurfsplanung geändert sowie der Förderantrag an die Reg. v. Obb. entsprechend ergänzt werden. Zudem war eine Tektur der Baugenehmigungsunterlagen erforderlich. Auch war die z. T. bereits abgeschlossene Werkplanung auf die neue, weitergehende Nutzung anzupassen sowie Teile der bereits erfolgten Ausschreibungen zu stoppen und – entsprechend der neuen Planung – nochmals auszuschreiben. Die genannten Leistungen sind gemäß HOAI über die Grundleistungen hinausgehende zusätzliche bzw. „Besondere Leistungen“.

Für diese Mehraufwendungen bittet das Architekturbüro Dinkel in beigefügter Anlage um Vergütung dieser Besonderen Leistungen, die, entsprechend dem o. g. Sachverhalt aufgegliedert, in Summe pauschal netto 26.000,00 EUR betragen.
Anmerkung: Der Antrag wurde von der Verwaltung fachlich geprüft und ist im Ergebnis sowohl sachlich begründet als auch rechnerisch berechtigt und nachvollziehbar dargestellt.

Hinweis: Die Honorarmehrkosten sind aus den dargelegten Gründen, die zum Zeitpunkt der genehmigten Kostenberechnung nicht bekannt waren, im Gesamtkostenrahmen nicht explizit ausgewiesen.
Bei dem genehmigten Gesamtkostenrahmen für die Baumaßnahme in Höhe von insgesamt 5,13 Mio. EUR wurde jedoch ein Posten von 10 % (= ca. 466.000,00 EUR) für unvorhersehbare Maßnahmen berücksichtigt, sodass das o. g. Honorar für Besondere Leistungen derzeit im Rahmen des genehmigten Kostenrahmens ohne Mehrkosten finanziert werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR 5,13 Mio.
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 26.000,00 EUR.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 26.000,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 14:02 Uhr