Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Es
soll ein Gebäude (II + D) mit einer Grundfläche von 245 m² errichtet werden.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
lässig ist?
Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Vogl verließ nach der Abstimmung die öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses.
Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr