Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ durchzuführen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Fl.Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen zu schaffen.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Die Bekanntmachung i
st in Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Weßling „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Weßling „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr