Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt
zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.
- Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.
- Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.
2. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.
3. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.
2. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.
3. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?
Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.
In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2020 06:36 Uhr