Hakenholzweg 4; Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1662/26, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt  zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


  1. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
     1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


2.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
     Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
     270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
     und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen,
     1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 170 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 3 Duplexgaragen, 1 Garage und 1 Stellplatz wie in Variante 1 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 1 fügt sich daher in die Umgebung ein.


2.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m²,
     einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4
     Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit je einer Grundfläche von 165 m², einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Firsthöhe von 9,50 m, 4 Garagen und 4 Stellplätzen wie in Variante 2 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von
533 m². Variante 2 fügt sich daher in die Umgebung ein.


3.        Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von
     270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage
     und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt zugestimmt?

Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 270 m², einer Wandhöhe von 7 m und einer Firsthöhe von 10,45 m mit Tiefgarage und Stellplätzen wie in Variante 3 dargestellt, ist grundsätzlich möglich.

In der direkten Nachbarschaft finden sich zwei Gebäude mit einer Wandhöhe von
6,92 m / 7,40 m, einer Firsthöhe von 10,45 m und einer gesamt überbauten Fläche von 533 m². Variante 3 fügt sich daher in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 06:36 Uhr