Widmung Stichstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Bereich des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ sollen künftig weitere Flächen bebaut werden.

Diese Areale (s. Anlage blaue Quadrate) sind derzeit durch eine von der Friedrichshafener Straße abzweigende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße erschlossen, die jedoch noch nicht vollständig hergestellt und – anders als im Bebauungsplan festgesetzt – noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

Um die Grundstücke bebauen zu können, ist nach Aussage des Landratsamtes Starnberg eine gesicherte Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Um diese zu schaffen, soll daher die oben erwähnte Stichstraße im Wege einer Übergangslösung vorübergehend von der Gemeinde als Eigentümerweg gewidmet werden (s. Anlage orange Fläche). Dies wird in einer ergänzenden Vereinbarung zu dem städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag, welche für das o. g. Bebauungsplangebiet geschlossen wurden, festgehalten.

Beschlussvorschlag

Folgende Wege/Teilstrecken werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet:

Friedrichshafener Straße – Stichstraße
bestehend aus: Fl.Nr. 3239/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Friedrichshafener Straße
Endpunkt: Kreuzungsbereich der Werksgeländestraßen
Länge: 106 m

Beschluss

Folgende Wege/Teilstrecken werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet:

Friedrichshafener Straße – Stichstraße
bestehend aus: Fl.Nr. 3239/4 tlw.
Anfangspunkt: Einmündung Friedrichshafener Straße
Endpunkt: Kreuzungsbereich der Werksgeländestraßen
Länge: 106 m

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.07.2020 06:36 Uhr