Weßlinger Str. 27; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1441/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Mit Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1) Der Bauherr würde gerne, die momentan als Garagen und Pergolaüberdachung genehmigte Fläche als Wohnraumerweiterung überplanen. Diese Fläche überschreitet derzeit bereits die Baugrenzen um ca. 2,80 m.
    Frage:
    Wird für eine geplante Wohnraumerweiterung die Überschreitung der Baugrenze um
    2,90 m befreit?

    Im Plangebiet gibt es bereits mehrere Befreiungen für Bauraumüberschreitungen. Da
    diese Fläche bereits durch die erteilte Genehmigung für die Garage und Pergolaüber-
    dachung als versiegelt gerechnet wird, findet durch die beabsichtigte Planung keine
    neue Versiegelung statt, der Antrag auf Befreiung,  hinsichtlich der Überschreitung der
    Baugrenze um 2,90 m, kann befürwortet werden.

2) Durch die Erhöhung der Grundfläche wird die im B-Plan festgesetzte GFZ von 0,30
    überschritten.
    Frage:
    Wird die Überschreitung der GFZ von 0,3 auf 0,41 befreit?

Im Plangebiet gibt es bereits mehrere Befreiungen für Bauraumüberschreitungen, welche sich in der Regel um eine GFZ von 0,40 bewegen. Dem Antrag auf Befreiung bezüglich
der GFZ auf 0,41 kann befürwortet werden.

3) Wird auch eine Überschreitung der GFZ von 0,61 befreit, wenn das Dachgeschoss der
    geplanten Erweiterung als auch des Bestandes ausgebaut wird?

Es liegen zwar im Plangebiet mehrere Befreiungen für Überschreitungen der GFZ vor,     jedoch nicht in Höhe von 0,61. Eine GFZ von 0,41 sollte nicht überschritten
werden. Der Antrag auf Befreiung für eine Überschreitung der GFZ auf 0,61, sollte nicht befürwortet werden.  

4) Mit einer Wohnraumerweiterung werden auch Stellplätze generiert. Um die Forderun-
    gen der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching umsetzen zu können, ist es notwen-
    dig, eine Befreiung für die Lage/Bauraum von Stellplätzen zu beantragen.
    Frage:
    Wird eine Befreiung vom Bauraum für zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück er-
    teilt?

Es wurden bereits Stellplätze außerhalb des Bauraumes im Bebauungsplangebiet genehmigt. Eine Befreiung vom Bauraum für zwei Stellplätze auf dem Grundstück, kann daher befürwortet werden.  

5) Frage:
    Wird eine Befreiung für einen Dachgeschossausbau erteilt?

Einem Ausbau eines Dachgeschosses wurde bereits in der Nachbarbebauung zugestimmt. Ein Ausbau wäre grundsätzlich zu befürworten, in diesen Fall ist es jedoch nicht möglich, da dadurch die GFZ in einem nicht mehr zulässigen Maß überschritten wird.
Der Befreiung für einen Ausbau des Dachgeschoss, sollte daher nicht befürwortet werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantowortet:

1) Wird für eine geplante Wohnraumerweiterung die Überschreitung der Baugrenze um
    2,90 m befreit?
    Der Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 2,90 m wird befürwortet.

2) Wird die Überschreitung der GFZ von 0,3 auf 0,41 befreit?
    Der Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der GFZ auf 0,41, wird befürwortet.

3) Wird auch eine Überschreitung der GFZ von 0,61 befreit, wenn das Dachgeschoss der
    geplanten Erweiterung als auch des Bestandes ausgebaut wird?
    Eine Überschreitung der GFZ von 0,61, bei einem Dachgeschossausbau wird nicht
    befürwortet.  

4)  Wird eine Befreiung vom Bauraum für zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück er-
    teilt?
    Der Antrag auf Befreiung vom Bauraum für zwei Stellplätze auf dem Grundstück
     wird befürwortet.

5) Wird eine Befreiung für einen Dachgeschossausbau erteilt?
Eine Befreiung für einen Dachgeschossausbau wird nicht befürwortet, da sich dadurch eine GFZ Überschreitung von 0,61 ergeben würde.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt. Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Wird für eine geplante Wohnraumerweiterung die Überschreitung der Baugrenze um
    2,90 m befreit?
    Der Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 2,90 m wird befürwortet.

2) Wird die Überschreitung der GFZ von 0,3 auf 0,41 befreit?
    Der Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der GFZ auf 0,41, wird befürwortet.

3) Wird auch eine Überschreitung der GFZ von 0,61 befreit, wenn das Dachgeschoss der
    geplanten Erweiterung als auch des Bestandes ausgebaut wird?
    Eine Überschreitung der GFZ von 0,61, bei einem Dachgeschossausbau wird nicht
    befürwortet.  

4)  Wird eine Befreiung vom Bauraum für zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück er-
    teilt?
    Der Antrag auf Befreiung vom Bauraum für zwei Stellplätze auf dem Grundstück
     wird befürwortet.

5) Wird eine Befreiung für einen Dachgeschossausbau erteilt?
Eine Befreiung für einen Dachgeschossausbau wird nicht befürwortet, da sich dadurch eine GFZ Überschreitung von 0,61 ergeben würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr