St. Egidi-Str. 30; Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1714/64, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Das Gebäude wurde 2012 wie folgt genehmigt:
überbaute Fläche:                 72,59 m²
WH:                                     6,84 m
FH:                                     9,26 m

Beantragt wird nun die Erweiterung des genehmigten Reihenhauses um ca. 26,22 qm (Eine Berechnung lag dem Antrag, trotz Nachforderung, nicht vor). Die neue überbaute Fläche beträgt ca. 98,81 qm. Wand- und Firsthöhe bleiben unverändert.

In der näheren Umgebung finden sich Grundflächen bis 298 m².

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung sind bei Einfamilienhäusern mit einer Wohnfläche bis 180 qm 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Auch hierfür lag keine entsprechende Berechnung bis zum 13.08.2020 vor. Daher ergeht der Hinweis, dass erforderliche Stellplätze entsprechend nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen sind.


Ergänzung zum Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt der Sitzung lag die geforderte Flächenberechnungen vor. Die Änderungen der Wohnfläche auf 156,46 m², lösen keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Sollte durch eine Wohnflächenmehrung ein neuer Stellplatzbedarf ausgelöst werden, so sind die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr