Weichselbaumer Str. 9c; Antrag auf isolierte Befreiung zur Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“.

Der Bebauungsplan setzt für das oben genannte Grundstück eine Grünordnung fest.

Beantragt wird nun die Fällung einer Eiche, welche nach Bebauungsplan als „zu erhaltender Baum“ festgesetzt ist. Diese weist laut Begutachtung durch einen Fachmann bereits diverse Schäden und Totholz in der Krone auf. Dadurch fallen bei Sturm und Starkregen immer wieder Äste auf die darunter abgestellten Fahrzeuge herab und beschädigen diese. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Wurzelausläufer des Baumes unzureichend versorgt werden, da diese sich unterhalb der versiegelten Flächen befinden Das Schreiben der Begutachtung wird in Anlage beigefügt.

Die Gemeinde Gilching hat keine entsprechende Baumschutzverordnung, welche hier greift. Die Fällung von Bäumen ist grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch steht hier die Festsetzung des Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“ entgegen.

Aus diesem Grund wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Fällung der Eiche gestellt.

Seitens der Verwaltung stehen der Fällung keine Hinderungsgründe entgegen. Jedoch ist eine Ersatzpflanzung des Baumes vorzunehmen. Diese soll in Form eines standortgerechten Baumes bzw. heimischen Obstbaumes, welcher 3x verpflanzt wurde, mit Ballen und einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe) erfolgen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Fällung der bestehenden Eiche im Bereich des Stellplatzes wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung des Baumes in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Fällung der bestehenden Eiche im Bereich des Stellplatzes wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung des Baumes in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr