Stäudlweg 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.

Es wurde bereits in der Haupt- und Bauausschusssitzung am 09.12.2019 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage sowie ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners behandelt. Zudem liegen hierfür jeweils genehmigte Vorbescheide aus April 2020 vor.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden nun folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist ein Wohngebäude mit der Wandhöhe h=6,40 m mit Grundfläche 18,80m x 14,00m (263 m²) und der Firsthöhe 9,30 m zulässig.

In der Bauvoranfrage vom Dezember 2019 wurde bereits eine Wandhöhe von 6,80 m abgefragt, welcher zugestimmt wurde. Im Vorbescheid wurde die Wandhöhe von 6,40m genehmigt. In der Umgebung befinden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,40 m ist möglich.  

Die überbaute Fläche von 18,80 m x 14,00 m mit einer Grundfläche von 263 m² ist möglich, da in der Umgebung Gebäude mit einer vergleichbaren überbauten Fläche 365 m² bestehen. Bei dem genehmigten Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wurde eine Grundfläche von 259 m² mit den Maßen 18,50 x 14,00 m genehmigt. Bei dem genehmigten Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners wurde eine Grundfläche von 231 m² mit 18,50 m x 12,50 m genehmigt.

Wir weisen hier jedoch darauf hin, dass das Gebäude nun um 0,5 m über der fiktiven Baugrenze (Baulinie) errichtet werden soll.

Eine Firsthöhe von 8,70 m wurde im Vorbescheid genehmigt. Eine Firsthöhe von 9,30 m befindet sich in der näheren Umgebung.

Die Werte an sich, sind einzeln betrachtet, in der näheren Umgebung vorhanden. Ein Objekt, das alle diese Höchstwerte kumuliert, und somit ein Bezugsfall darstellt liegt jedoch nicht vor. Das Objekt „Am Buchenstock 27, 27 a“ wird unsererseits nicht mehr als „nähere Umgebung“ gewertet.

  1. Ist ein Geschosswohnungsbau zulässig?
Die Frage wurde bereits im Bau- und Hauptausschuss im Dezember 2019 positiv abgestimmt und so auch durch das Landratsamt Starnberg verbeschieden.

  1. Ist die Errichtung von Tiefgarage /Untergeschoss + Erdgeschoß + 1. Obergeschoss + ausgebautes Dach zulässig?

Diese Frage wurde ebenfalls bereits durch den Haupt- und Bauausschuss im Dezember 2019 behandelt und durch das Landratsamt Starnberg genehmigt.


  1. Sind südseitig 2 Gauben der Länge 5,00 m mit Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Grundstück zulässig?

Bei der Genehmigung im April 2020 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wurden bereits zwei Gauben mit einer Breite von 3 m genehmigt. Gauben mit einer Breite von 5 m wären bauplanungsrechtlich ebenfalls zulässig.

  1.  Sind untergeordnete Gauben nach BayBO Art. 6 straßenseitig zulässig?

Art. 6 Bay BO regelt Abstandsflächenrecht, dies ist durch die Bauordnungsbehörde, hier dem Landratsamt Starnberg, zu prüfen.

  1. Ist die Zufahrt über eine teilweise überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zulässig?
Eine Tiefgarage ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Ist ein Wohngebäude mit der Wandhöhe h=6,40 m mit Grundfläche 18,80m x 14,00m (263 m²) und der Firsthöhe 9,30 m zulässig.
Eine beantragte Wandhöhe von 6,40 m ist zulässig.  
Eine überbaute Fläche von 18,80 m x 14,00 m mit einer Grundfläche von 263 m² ist möglich, jedoch ist die fiktive Baugrenze (Baulinie) zu beachten.
Eine Firsthöhe von 9,30 m ist möglich.
Die Werte an sich, sind einzeln betrachtet, in der näheren Umgebung vorhanden. Ein Objekt, der all diese Höchstwerte kumuliert, und somit ein Bezugsfall darstellt liegt jedoch nicht vor. Das Objekt „Am Buchenstock 27, 27 a“ wird unsererseits nicht mehr als „nähere Umgebung“ gewertet.

  1. Ist ein Geschosswohnungsbau zulässig?
Ein Geschosswohnungsbau ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Tiefgarage /Untergeschoss + Erdgeschoß + 1. Obergeschoss + ausgebautes Dach zulässig?

Eine Errichtung von Tiefgarage/Untergeschoss + Erdgeschoss+1. Obergeschoss + ausgebautes Dachgeschoss ist zulässig.

  1. Sind südseitig 2 Gauben der Länge 5,00 m mit Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Grundstück zulässig?

2 Gauben mit einer Breite von 5 m wären bauplanungsrechtlich zulässig.

  1.  Sind untergeordnete Gauben nach BayBO Art. 6 straßenseitig zulässig?

Art. 6 BayBO regelt Abstandsflächenrecht, dies ist durch die Bauordnungsbehörde, hier dem Landratsamt Starnberg zu prüfen.

  1. Ist die Zufahrt über eine teilweise überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zulässig?

Eine Tiefgarage ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Beschluss

  1. Ist ein Wohngebäude mit der Wandhöhe h=6,40 m mit Grundfläche 18,80m x 14,00m (263 m²) und der Firsthöhe 9,30 m zulässig.
Eine beantragte Wandhöhe von 6,40 m ist zulässig.  
Eine überbaute Fläche von 18,80 m x 14,00 m mit einer Grundfläche von 263 m² ist möglich, jedoch ist die fiktive Baugrenze (Baulinie) zu beachten.
Eine Firsthöhe von 9,30 m ist möglich.
Die Werte an sich, sind einzeln betrachtet, in der näheren Umgebung vorhanden. Ein Objekt, der all diese Höchstwerte kumuliert, und somit ein Bezugsfall darstellt liegt jedoch nicht vor. Das Objekt „Am Buchenstock 27, 27 a“ wird unsererseits nicht mehr als „nähere Umgebung“ gewertet. Das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen eines Bauantrages kann nicht in Aussicht gestellt werden.

  1. Ist ein Geschosswohnungsbau zulässig?
Ein Geschosswohnungsbau ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Tiefgarage /Untergeschoss + Erdgeschoß + 1. Obergeschoss + ausgebautes Dach zulässig?

Eine Errichtung von Tiefgarage/Untergeschoss + Erdgeschoss+1. Obergeschoss + ausgebautes Dachgeschoss ist zulässig.

  1. Sind südseitig 2 Gauben der Länge 5,00 m mit Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Grundstück zulässig?

2 Gauben mit einer Breite von 5 m wären bauplanungsrechtlich zulässig.

  1.  Sind untergeordnete Gauben nach BayBO Art. 6 straßenseitig zulässig?

Art. 6 BayBO regelt Abstandsflächenrecht, dies ist durch die Bauordnungsbehörde, hier dem Landratsamt Starnberg zu prüfen.

  1. Ist die Zufahrt über eine teilweise überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zulässig?

Eine Tiefgarage ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da die teilweise überdeckte Rampe gegen die gemeindliche Stellplatzsatzung verstößt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr