Hauptstr. 2, 2a; Antrag auf Befreiung zur Errichtung von 2 Wintergärten auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/7, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Mit Antrag des Bauherrn vom 12.06.2020 wurde die Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit Stellplätzen beantragt. Des Weiteren wurde eine Ausnahme vom Bebauungsplan zur Errichtung von 2 Wintergärten mit einer Gesamtgrundfläche von ca. 21 qm beantragt. Dem Vorhaben wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2020 gefolgt. Ebenso wurde die Ausnahme gem. Bebauungsplan bzgl. Wintergärten zugelassen.

Nun wird für dieses Grundstück für die Errichtung von 2 Wintergärten ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Der Antragsteller möchte die Grundstücke nicht real teilen.
Da die Ausnahme nach Bebauungsplan jedoch nur einen Wintergarten pro Grundstück vorsieht, wird hierfür ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Grundfläche der beiden Wintergärten beträgt nach wie vor in Summe 21 qm und übersteigt nicht die festgesetzten 30 qm.

Daher kann Seitens der Verwaltung eine Befreiung zur Errichtung von 2 Wintergärten auf einem Grundstück befürwortet werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragte Befreiung zur Errichtung von 2 Wintergärten mit einer Grundfläche von je 10,50 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/7, Gemarkung Argelsried, wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragte Befreiung zur Errichtung von 2 Wintergärten mit einer Grundfläche von je 10,50 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/7, Gemarkung Argelsried, wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr