Antrag auf abgrabungsrechtliche Plangenehmigung,Wiederverfüllung bis Geländeoberkante und Tektur der Rekultivierungsplanung Kiesabbau St. Gilgen; Fl. Nrn. 3060/1, 3187 TF, 3209/2, 3217, 3217/1, 3218, 3218/2, 3219, 3220,3223,3224, 3226, 3227, 3228, Gem. Gi


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.08.2020 ö beratend 10

Sachverhalt

Die o.g. Flächen sind im Regionalplan 14 - der Region München als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Ein Gilchinger Unternehmer baut bereits seit Jahren auf der Vorrangfläche für Kies und Sand Nr. 900 westlich des Gilchinger Ortsteils St. Gilgen Kies ab.

(Der Regionalplan ist ein Instrument der Raumordnung und -entwicklung auf regionaler Ebene, das heißt zwischen der Raumordnung des Freistaats Bayern und der kommunalen Bauleitplanung. Er enthält verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze und einen Kartenteil. Die Ziele des Regionalplans sind verbindliche Vorgaben für die kommunale und öffentliche Planung.)

Der Antrag auf abgrabungsrechtliche Plangenehmigung, Wiederverfüllung bis Geländeoberkante und Tektur der Rekultivierungsplanung Kiesabbau St. Gilgen ist zwar bei der Gemeinde Gilching einzureichen, jedoch handelt es sich bei den oben aufgeführten Anträgen um bauliche Anlagen und Bauvorhaben, welche bauordnungsrechtlich bzw. nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz,  zu prüfen sind. Demnach ist der Antrag mit der Stellungnahme der Gemeinde an die Abgrabungsbehörde weiterzuleiten.

Es wird beantragt, die abgrabungsrechtliche Plangenehmigung aus dem Jahr 2012 (derzeit bis 31.10.2020 befristet), um 10 Jahre zu verlängern und zusätzlich die vollständige Verfüllung der Grube bis zur ursprünglichen Geländeoberkante sowie eine Tektur der Rekultivierungsplanung.

Da der Regionalplan ein übergeordnetes Instrument ist und hier die Flächen als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen wurden kann die Gemeinde hier keine bauplanungsrechtlichen Belange vorbringen. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag ist zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen  wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen  wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.02.2021 16:54 Uhr