Orionstr. 22b, 22d, 22e; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von drei Doppelgaragen außerhalb des Baufensters auf den Grundstücken Fl.Nr. 1551/17, 1551/18, 1551/12, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl.Nr. 1551/17, 1551/18, 1551/12 liegen im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil 1“.
Im Bebauungsplan wird unter der Festsetzung
Nr. 7 Buchstabe a Flächen für Garagen als Einzel-, Doppel- oder Reihengaragen festgesetzt.
Nr. 7 Buchstabe b legt fest, dass Garagen außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig sind, soweit sie innerhalb der bebauten Flächen liegen und mit dem Hauptgebäude-einheitliche Dachform-zusammengebaut werden.
Nr. 7 Buchstabe c regelt, dass soweit Garagen an der seitlichen oder rückwärtigen Grundstücksgrenze festsetzt sind, die Grenzbebauung vorgeschrieben ist, Doppelgaragen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze müssen in gleicher Höhe, Dachform und Dachneigung zusammengebaut werden.
Es sollen drei Doppelgaragen außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen und außerhalb der bebaubaren Flächen errichtet werden.
Garagen wären bis zu 50 m² verfahrensfrei. Die drei Doppelgaragen werden auf drei Flurnummern errichtet. Durch die Festsetzung Nr. 7 Buchstabe a und b im Bebauungsplan „Laubaner Straße Teil 1“ ist für die Errichtung der drei Garagen eine isolierte Befreiung notwendig. Da in anderen Fällen einem Antrag zugestimmt wurde, sollte dem Antrag zugestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Antrag isolierte Befreiung für die Errichtung von drei Doppelgaragen außerhalb der Flächen für Garagen wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag isolierte Befreiung für die Errichtung von drei Doppelgaragen außerhalb der Flächen für Garagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 16:57 Uhr