Feichtholzweg 7; Antrag auf Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/37 Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich.
In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 16.09.2019 wurde dem Anbau an das Doppelhaus Seitens der Gemeinde Gilching zugestimmt. Das Landratsamt Starnberg hat mit Bescheid vom 23.10.2019 das Bauvorhaben genehmigt.

Nun wird beantragt, die Kubatur des Anbaus gering zu vergrößern, sodass der Anbau insgesamt quadratisch ist. Dieser Teil generiert Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück.
Bauplanungsrechtlich ist die Vergrößerung des Anbaus zulässig.
Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme von 0,99 m² lag dem Antrag bei.  
Dem Antrag sollte bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das bauplanungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss

Das bauplanungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:57 Uhr