2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 21.07.2020 zu o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die 2. Teiländerung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Mit der Planerstellung wurde der Äußere Planungsverband München beauftragt. Dessen Erstentwurf liegt nun in der Fassung vom 02.09.2020 vor (siehe Anlage 1) und wird durch die Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses näher vorgestellt werden. Dieser muss vor der ersten Planauslegung inhaltlich vom Gemeinderat gebilligt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.09.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 02.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.09.2019 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 02.09.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:57 Uhr