Melchior-Fanger-Str. 23; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilien- sowie Doppelhauses mit Tiefgarage.

Für das Vorhaben wurde bereits im März 2019 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 18.06.2020 wurden folgende Maße für die einzelnen Vorhaben genehmigt:

                                           Mehrfamilienhaus:                                     Doppelhaus:
überbaute Fläche:                     191,00 m²                                             126,00 m²
Wandhöhe:                                    6,00 m                                                  6,00 m
Firsthöhe:                                       9,21 m                                                  9,00 m


Mit vorliegendem Antrag wird das geplante Mehrfamilienhaus nach dem genehmigten Vorbescheid errichtet.
Das beantragte Doppelhaus soll nun jedoch in der Dachform geändert werden. Geplant ist nun ein Satteldach. Dadurch erhöht sich die Firsthöhe von den nach Vorbescheid genehmigten 9,00 m auf 10,04 m.

Vergleichbare Höhen sind in der näheren Umgebung nicht vorzufinden. Das geplante Doppelhaus mit einer Firsthöhe von 10,04 m fügt sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.

Es werden 16 Stellplätze (14 in der Tiefgarage, 2 oberirdisch) auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Das geplante Mehrfamilienhaus sowie die Tiefgarage entsprechen dem genehmigten Vorbescheid. Durch die Änderung der Dachform des beantragten Doppelhauses erhöht sich die genehmigte Firsthöhe von 9,00 m auf 10,04 m und fügt sich dadurch nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Das geplante Mehrfamilienhaus sowie die Tiefgarage entsprechen dem genehmigten Vorbescheid. Durch die Änderung der Dachform des beantragten Doppelhauses erhöht sich die genehmigte Firsthöhe von 9,00 m auf 10,04 m und fügt sich dadurch nicht mehr in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:59 Uhr