St. Gilgener-Str. 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken 1704/5, 1704/47, 1704/48 und 1704/49, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Es ist geplant 5 Mehrfamilienhäuser (E+I+D) mit Tiefgarage zu errichten. Es sollen insgesamt 31 Wohnungen entstehen.
Der Zugang und die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt zum Teil über den bestehenden Privatweg. Auf dem Antrag wird angegeben, dass 1/4 der KFZ-Stellplätze oberirdisch angeordnet sind und 3/4 in der geplanten Tiefgarage.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1.  Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.


  1.  Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.


  1.  3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.


  1.  Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.


  1.  Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück (St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

2.)  Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.


3.)  Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m ge-
      plant.
          Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.


4.)  3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.


5.)  Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes    
      Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll
      max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben
      als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.


6.)  Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück
      (St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-
      Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

2.)  Unter Einhaltung der Abstandsflächen sind 5 Wohngebäude geplant.
3 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 185 m².
2 Gebäude mit jeweils einer Grundfläche von ca. 225 m².
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich zwei Gebäude mit einer Grundfläche von 223m² und 231m².
Eine Bebauung der Grundstücke mit 5 Mehrfamilienhäusern mit den oben angegebenen Grundflächen ist möglich.


3.)  Bei allen 5 Gebäuden ist eine seitliche Wandhöhe mit einer Höhe von 6,70 m ge-
      plant.
          Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung sind zwei Gebäude mit Wandhöhen von 7,70 m und 6,90 m vorzufinden. Die geplante Wandhöhe von 6,70 m fügt sich in die Umgebung ein.


4.)  3 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,24 m geplant.
2 der Gebäude sind mit einer Firsthöhe von ca. 10,27 m geplant.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

In der näheren Umgebung finden sich zwei Häuser mit einer Firsthöhe von jeweils 10,20m. Die geplanten Firsthöhen von 10,24 m und 10,27 m sind möglich.


5.)  Die geschossige Ausführung der Gebäude ist geplant als E+I+D, ausgebautes    
      Dachgeschoss mit Gauben zur Belichtung. Die Breite der Gauben in Summe soll
      max. 1/3 der Außenwandlänge nicht überschreiten. Wirkung der einzelnen Gauben
      als untergeordnete Bauteile.
Ist die planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Gauben, wie in Frage 4 dargestellt, ist möglich.


6.)  Die Tiefgaragenzufahrt soll entsprechend dem gegenüberliegenden Grundstück
      (St. Gilgener-Straße 6 b), zw. Kreuzung und Unterführung von der St. Gilgener-
      Straße aus hergestellt werden.
Ist dies planungsrechtlich zulässig?

Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Jedoch ist im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt eine für Radfahrer markierte Fahrspur angebracht, um das Fahren entgegen der festgelegten Einbahnregelung zu ermöglichen (Einbahnregelung gilt im Bereich St. Gilgener-Straße zwi. Einmündung Landsberger Straße und Einmündung Sonnenstraße).
Es sind Gespräche zur Erörterung der Sachlage vor Einreichung eines Bauantrages mit den jeweils zuständigen Fachstellen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr