Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung von 2 Dreispännern auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105 und 3106, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 2 Dreispännern mit Garagen und Stellplätzen.
Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
Dreispänner I Dreispänner II
(ohne Gauben) (mit Gauben)
überbaute Fläche: 181,96 m² 189,09 m²
Wandhöhe: 4,08 m 6,70 m
Firsthöhe: 8,58 m 9,41 m
Dachform: Satteldach Satteldach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 179,00 m²
Wandhöhe: 7,20 m
Firsthöhe: 10,45 m
Dachform: Satteldach
zu Dreispänner I:
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein.
Es werden 6 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen; diese ist somit eingehalten.
zu Dreispänner II.
Die beantragten Gauben (Breite gesamt: 7,20 m) sind nicht mehr als untergeordnete Bauteile zu sehen, da sie sowohl einzeln (je Reihenhauseinheit) als auch in Summe (gesamter 3-Spänner) gesehen mehr wie 1/3 der Breite der Außenwand des Gebäudes einnehmen und dadurch die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht.
Durch die Begehbarkeit von der Gaube im Dachgeschoss aus auf die Dachterrasse, wird eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m erreicht, welche sich, genau wie die 3-geschossigkeit, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Es werden 6 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen; diese ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
- Für den Dreispänner I (Gernholzweg 34, 34a und 34 b – ohne Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
- Für den Dreispänner II (Gernholzweg 36, 36a und 36 b – mit Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da er sich auf Grund der Gauben, welche bzgl. ihrer Abmessungen eine 3-geschossige Wirkung und eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m aufweisen, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Beschluss
- Für den Dreispänner I (Gernholzweg 34, 34a und 34 b – ohne Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
- Für den Dreispänner II (Gernholzweg 36, 36a und 36 b – mit Gauben) wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da er sich auf Grund der Gauben, welche bzgl. ihrer Abmessungen eine 3-geschossige Wirkung und eine zusätzliche Wandhöhe von 9 m aufweisen, nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr