Weichselbaumer Str. 9c; Antrag auf Befreiung zur Fällung von 2 Eichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“.

Der Bebauungsplan setzt für das oben genannte Grundstück eine Grünordnung fest.

Beantragt wird nun die Fällung von zwei Eichen, welche nach Bebauungsplan als „zu erhaltende Bäume“ festgesetzt sind. Diese weisen laut Begutachtung durch einen Fachmann bereits diverse Schäden und Totholz auf. Dadurch fallen bei Sturm und Starkregen immer wieder Äste auf das darunter liegende Dach des Wohngebäudes herab und beschädigen dieses. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Wurzelausläufer der Bäume in die naheliegende Gasversorgung reichen. Das Schreiben der Begutachtung wird in Anlage beigefügt.

Die Gemeinde Gilching hat keine entsprechende Baumschutzverordnung, welche hier greift. Die Fällung von Bäumen ist grundsätzlich möglich, jedoch steht hier die Festsetzung des Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“ entgegen.

Aus diesem Grund wird ein Antrag auf Befreiung zur Fällung der Eichen gestellt.

Seitens der Verwaltung stehen der Fällung keine Hinderungsgründe entgegen. Auf dem Grundstück wurde bereits im vorderen Bereich einer gleichartigen Befreiung zugestimmt. Es ist jedoch eine Ersatzpflanzung für die zu fällenden Bäume vorzunehmen. Diese soll in Form von standortgerechten Bäumen bzw. heimischen Obstbäumen, welche 3x verpflanzt wurden, mit Ballen und einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe) erfolgen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung zur Fällung der bestehenden Eichen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1696/16 wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung für die beiden Bäume in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)
Die Bäume sind an gleicher Stelle wie die zu fällenden Eichen zu pflanzen.

Beschluss

Dem Antrag auf Befreiung zur Fällung der bestehenden Eichen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1696/16 wird zugestimmt.
Es ist eine Ersatzpflanzung für die beiden Bäume in folgender Ausführung vorzunehmen:
- standortgerechte Baumart oder heimischer Obstbaum
- Mindestqualität Hochstamm: H 3x verpflanzt
- mit Ballen und
- einem Stammumfang von 14 – 16 cm (gemessen in 1 m Höhe)
Die Bäume sind an gleicher Stelle wie die zu fällenden Eichen zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr