Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan (BP) wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Starnberg am 10.04.2019.

In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2019 wurde vom Büro PLANKREIS, München ein städtebauliches Strukturkonzept vorgestellt. Es wurde von acht Lösungsansätzen Variante 1.0 (Ausgangslösung) beschlossen. In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.2020 wurde die Billigung dieses Bebauungsplanentwurf (Variante 1.0 Ausgangslösung) abgelehnt. In der  Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 (Nachprüfungsantrag vom 19.02.2020) wurde beschlossen, einen „Runden Tisch“ mit Bauherrn, Architekt, Fraktionsvorsitzenden und Verwaltung einzuberufen.
Am 19.06.2020 hat sich der „Runde Tisch“ auf Variante 2.2.2 verständigt. Am 02.07.2020 und 30.07.2020 fanden Abstimmungsgespräche zwischen dem Büro PLANKREIS, dem Bauherrn mit Architekten und der Verwaltung statt.

Der „Runde Tisch“ tagte am 09.09.2020 erneut und hat sich übereinstimmend auf das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise festgelegt. Diese  Vorgaben bilden die planerische Grundlage für den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf in  der Fassung vom 23.11.2020.

Sollte der Bauausschuss dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom  23.11.2020 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen.

Vor der Durchführung des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB sollte die Verwaltung beauftragt werden,  mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.02.2007 zur weitestgehend kostenneutralen Durchführung von Bauleitplanungen für die Gemeinde abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 23.11.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
3.        Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung ist mit dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag  abzuschließen.

Beschluss

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 23.11.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
3.        Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung ist mit dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag  abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr