Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Starnberg, Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd vom 06.11.2020; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2020 ö beschließend 18

Sachverhalt

Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg hat beiliegenden Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gestellt. Das BRK, Kreisverband Starnberg sucht schon seit längerem ein Grundstück für ein neues Katastrophenschutzzentrum. Die jetzt beantragte Fläche befindet sich im Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet Süd und ist als Ausgleichsfläche für die Umsetzung des Bebauungsplangebietes festgesetzt. Sie befindet sich nicht in Gemeindebesitz. Die Verwaltung hat mehrmals die Eigentümer der Ausgleichsflächen darauf hingewiesen, dass diese gemäß Festsetzung im Bebauungsplan herzustellen sind. Dies ist bis heute leider nicht erledigt.

Laut Schreiben des BRK, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 wäre nun eine Fläche gemäß Anlage als Standort ideal für die Errichtung eines neuen Katastrophenschutzzentrums, insbesondere aus einsatztaktischen Kriterien. Diese Gründe wurden im anliegenden Schreiben plausibel dargestellt und können gut nachvollzogen werden.

Aus bauleitplanerischer Sicht gilt es aber folgende Punkte durch die gemeindlichen Gremien zu diskutieren und zu beraten.

  1. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd konnte nur mit Hilfe des festgesetzten Ausgleichsflächenkonzeptes als gemeindliche Satzung beschlossen werden. Diesbezüglich gab es schon weitere Anträge auf Änderung, insbesondere auch für den Grünanger, das Trenngrün zwischen den Gewerbeflächen und bezüglich der Werbeanlagen in den Ausgleichsflächen. Außerdem wurde vor einigen Jahren der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, ein neues Parkhaus für den Gewerbepark Süd zu planen. Sämtliche Anträge wurden seitens der Verwaltung und der gemeindlichen Gremien bisher nicht befürwortet.

  1. Die Erschließung des jetzt beantragten Grundstückes müsste im Falle einer Überplanung geregelt werden. Derzeit ist keine Erschließung gegeben, die Flächen der Zuwegung befinden sich in Privatbesitz.

  1. Im Flächennutzungsplan ist eine Grünfläche für das jetzt beantragte Grundstück dargestellt. Bei einer Änderung müsste auch der Flächennutzungsplan überabeitet werden, da eine Änderung des Bebauungsplanes aus dem FNP zu entwickeln ist. Im Flächennutzungsplanverfahren ist eine Standortabwägung zu erstellen. Nachdem im Bebauungsplangebiet noch nicht alle Flächen bebaut sind, ist in der Begründung darzustellen, dass zusätzlich eine Fläche in den Ausgleichsflächen überplant werden soll.  

  1. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes müsste ein neues Ausgleichsflächenkonzept für das Gewerbegebiet Süd erarbeitet und entsprechende Flächen gesucht werden. Vom Umfang her dürfte der künftige Ausgleich dann wesentlich höher ausfallen. Die Gemeinde Gilching besitzt leider keine entsprechenden Flächen. Daneben müsste diskutiert werden, wie mit der Herstellung der längst erforderlichen Ausgleichsflächen umgegangen werden soll und wer diese künftig herstellen soll.

Sofern der Bauausschuss eine Änderung dem Gemeinderat empfiehlt, wird die Verwaltung entsprechende Planunterlagen und Konzepte für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen erarbeiten lassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Planverfahren offene Verfahren sind. Planungsinhalte sowie die Schaffung von Baurecht im Plangebiet kann derzeit nicht verbindlich zugesagt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gemäß Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 im Parallelverfahren.

Alle Aufwendungen für die Planfertigung, insbesondere alle Kosten für die Tätigkeiten externer Planungsbüros sind gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 13. Februar 2007 vom Antragsteller zu tragen.  

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd gemäß Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Starnberg vom 06.11.2020 im Parallelverfahren.

Alle Aufwendungen für die Planfertigung, insbesondere alle Kosten für die Tätigkeiten externer Planungsbüros sind gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 13. Februar 2007 vom Antragsteller zu tragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr