Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "Schul- und Sportanlagen Weßling" auf den Fl.Nrn. 66 Tfl., 569, 577, 679/12 Tfl., 679/13 Tfl., 679/18 Tfl. und 669 Tfl., Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2020 ö beschließend 19

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“ nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, eine neue Grundschule in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Turnhalle und den Sportanlagen am südlichen Ortsrand zu errichten.

2.        Die gewünschte Nutzungsart „Fläche für Gemeinbedarf“, der geringe Planumgriff und die Lage am südlichen Ortsrand der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.11.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.11.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 17:01 Uhr