Feichtholzweg 10, Antrag auf Vorbescheid zur Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid sollen folgende Fragen bauplanungsrechtlich beurteilt werden:

Bezugsobjekte in der näheren Umgebung:

Am Kesselbosch 14-14 c
GR          ca. 268 m²
WH          6,00 m
FH        10,50 m

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40- V-2017-36-3)
GR           ca.310 m²
WH           6,25 m
FH           wurde nicht abgefragt

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40-V-2018-141-3)
GR           ca.270 m²
WH           7,40 m
FH 10,45 m wurde abgefragt aber negativ verbeschieden.

  1. Wird einer Bebauung mit einem 4-Spänner mit einer
Grundfläche von 310 m², einer
Wandhöhe von 6,25 m und einer
Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Mit Bezugsfall Melchor-Fanger-Str. 31 ist die Bebaubarkeit mit einem 4-Spänner möglich.
Eine Bebauung mit einem Reihenhaus (4-Spänner) wurde im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2018-141-3) positiv verbeschieden.

Im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2017-36-3) wurde einer Grundfläche von 310 m² mit einer Wandhöhe von 6,25 m zugestimmt. Die Firsthöhe wurde in diesem Bescheid nicht mit abgefragt.  

Eine Bebauung oder ein Vorbescheid der alle drei Werte (Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe) in einem Objekt vereint, liegt nicht vor. Die Werte sind einzeln vorzufinden aber nicht in einem Objekt.
  1. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer
Grundfläche von 305 m², einer
Wandhöhe von 6,90 m und einer
Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Mit Bezugsfall Melchor-Fanger-Str. 31 ist die Bebaubarkeit mit einem Mehrfamilienhaus möglich.
Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus wurde im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2018-141-3) positiv verbeschieden.

Im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2017-36-3) wurde einer Grundfläche von 305 m² mit einer Wandhöhe von 6,90 m zugestimmt. Die Firsthöhe wurde in diesem Bescheid nicht mit abgefragt.  

Eine Bebauung oder ein Vorbescheid der alle drei Werte (Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe) in einem Objekt vereint, liegt nicht vor. Die Werte sind einzeln vorzufinden aber nicht in einem Objekt.

Finanzielle Auswirkungen



Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Frage 1:
Wird einer Bebauung mit einem 4-Spänner mit einer Grundfläche von 310 m², einer Wandhöhe von 6,25 m und einer Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird für die Grundfläche von 310 m² und die Wandhöhe von 6,25 m erteilt. Die Firsthöhe von 9,42 m ist in der Umgebung nicht vorzufinden. Die abgefragten Werte sind einzeln vorzufinden, aber nicht in einem Bezugsobjekt vereint. Der Firsthöhe wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Frage 2: Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 305 m², einer Wandhöhe von 6,90 m und einer Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird für die Grundfläche von 310 m² und die Wandhöhe von 6,90 m erteilt. Die Firsthöhe von 9,42 m ist in der Umgebung nicht vorzufinden. Die abgefragten Werte sind einzeln vorzufinden, aber nicht in einem Bezugsobjekt vereint. Der Firsthöhe wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Bauherrn zurückgezogen; eine Abstimmung war daher nicht erforderlich.

Datenstand vom 25.02.2021 17:05 Uhr