Römerstr. 115a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/3, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche:                        112,39 qm  (8,74x12,86)
Wandhöhe:                                          6,28 m
Traufhöhe                                        5,60 m
Firsthöhe:                                         9,63 m
Dachneigung:                                       28°
Dachform:                                     Satteldach


Für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt:

Bauraum DHH:
Gem. Bebauungsplan ist ein Bauraum von 10 x 10 m (L-Form) festgesetzt. Durch die Teilung des Grundstücks und der geplanten Bebauung wird der festgesetzte Bauraum straßenseitig durch die Doppelhaushälfte um 1,29 m und gartenseitig um 1,58 m überschritten. Auch hält die Doppelhaushälfte die straßenseitig festgesetzte Abmessung von 4,5 m nicht ein, da das Gebäude parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze ausgerichtet wird.

Die nach Bebauungsplan mögliche überbaute Flächen von 240 qm wird durch das Doppelhaus (GR 225m) nicht überschritten. Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt. Im Hinblick darauf stehen Seitens der Verwaltung einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.


Erdgeschossfußbodenoberkante
Gem. Bebauungsplan wird die Erdgeschossfußbodenoberkante mi 0,3 m über der natürlichen Geländeoberfläche festgesetzt.
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wird vom Antragsteller eine Befreiung beantragt, um einen „schwellenlosen“ Zugang zum Gebäude zu ermöglichen.
Auch dieser Befreiung stehen Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.

Bauraum Garage
Gem. Bebauungsplan ist für das  Grundstück ein Bauraum für eine Garage festgesetzt. Da nach der gemeindlichen KfZ-Stellplatzsatzung für das Vorhaben jedoch 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ erforderlich. Da hierfür bereits ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet erteilt wurden, werden Seitens der Verwaltung keine Gründe gegen ein Befreiung gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für die Garagen und Stellplätze werden befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für die Garagen und Stellplätze werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 11:09 Uhr