Münchner Str. 20; Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung der "Brennerei Argelsried" auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Für die ehemalige Brennerei wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung gestellt. Dabei werden folgende Fragen gestellt:

1. Wird einer Nutzung des Objekts als Kaffeerösterei inklusive Verkostungsraum zugestimmt?

2. Wird einer Nutzung des Objekts durch eine Catering Firma inklusive Kochschule zugestimmt?

3. Wird einer Nutzung des Objekts durch eine Bio-Bäckerei und Konditorei (nur Produktion, kein Verkauf) zugestimmt?

4. Wird der Nutzung des Objekts durch eine Fahrschule als Schulungsraum (Fahrschulunterricht Theorie) zugestimmt?

5. Der nicht überbaute Keller (Bestand) ist undicht und die überfahrbare Decke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden. Wird einer Erneuerung des Kellers (Ersatzbau), an gleicher Stelle und Größe zugestimmt?

6. Wird der Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus mit ca. 140 m², welcher für in Frage 1- 3 angefragten Nutzungen als Kühlhaus oder Lagerräume, bzw. zum Einbau eines Lastenaufzuges zur Nutzung der Kellerräume benötigt wird, zugestimmt?


Die gestellten Fragen können nur im Rahmen einer Privilegierung befürwortet werden; eine Prüfung hierzu erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nur im Rahmen des § 35 Abs. 4 BauGB erteilt. Die gestellten Fragen werden nur im Rahmen einer Privilegierung befüwortet.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nur im Rahmen des § 35 Abs. 4 BauGB erteilt. Die gestellten Fragen werden nur im Rahmen einer Teilprivilegierung befür wortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.11.2020 11:09 Uhr