Talhofstr. 8a; Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich.
Das Bestandsgebäude Talhofstraße 8 a auf dem Grundstück 1548/1 soll abgerissen werden.
Beantragt, Talhofstraße 8 a:
FH: 7,52 m
WH: 5,85 m
DN: 18°
Satteldach
Geschossigkeit EG+1.OG+D
Überbaute Grundfläche: 240,47 m²
Bezugsobjekt in der näheren Umgebung:
FH: ca. 12,20 m
WH: ca. 8,00
Geschossigkeit: EG+1.OG+2.OG+D
Überbaute Fläche: 257,00 m²
Das Bauvorhaben fügt sich daher in die Umgebungsbebauung ein.
Für das Zweifamilienhaus müssen 4 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Stellplätze müssen separat anfahrbar sein. Es wurden zwei Stellplätze als Längsparker am Haus nachgewiesen und ein Mehrfachparker. Die Zufahrtsbreite beträgt nur 2,70 m.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Es ist sicherzustellen, dass hinsichtlich aller Nutzungen die erforderlichen Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden und das diese benutzbar (Zufahrt und Anfahrbarkeit) hergestellt werden.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Es ist sicherzustellen, dass hinsichtlich aller Nutzungen die erforderlichen Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden und das diese benutzbar (Zufahrt und Anfahrbarkeit) hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr