Hauptstr. 2; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/7, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Hauptstraße-Ost“.
Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche DHH: 82,34 qm
überbaute Fläche Wintergarten: 10,55 qm
Wandhöhe: 6,35 m
Firsthöhe: 9,60 m
Dachneigung: 27°
Dachform: Satteldach
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.
Allerdings wird für die Errichtung eines Wintergartens (7,17 x 1,47 m) eine Ausnahme beantragt. Dieser wird zwar innerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet, bedarf jedoch einer Ausnahme bezogen auf die zusätzlich zulässige Grundfläche von 30 qm.
Der Bebauungsplan „Hauptstraße-Ost“ hat hierzu folgende Festsetzung:
„Je Grundstück ist ausnahmsweise ein Wintergarten auch außerhalb des Bauraumes in den Ausmaßen von max. 3 x 10 m zulässig. Die zulässige Grundfläche für den Wintergarten wird auf 30 qm festgesetzt.“
Die zulässige Grundfläche sowie Ausmaße des Wintergartens sind eingehalten; Seitens der Verwaltung kann eine Ausnahme zugelassen werden. Ähnliche Ausnahmen wurden im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen.
Gemäß gdl. Kfz-Stellplatzsatzung werden für das Vorhaben 4 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet; die Satzung ist somit eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens wird zugelassen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens wird zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr