Antrag auf Errichtung eines Halteverbotes am Erlenweg (Antrag GR Schwab, CSU)


Daten angezeigt aus Sitzung:  02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 06.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 06.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Hr. GR Schwab beantragt aus dem im beigefügten Antrag genannten Gründen ein Halteverbot am Erlenweg zwischen Ahornstraße und Glascontainern auf dem Multifunktionsstreifen. Bei Ortsbesichtigungen der Verwaltung konnte festgestellt werden, dass bei korrekter Parkweise eine Mindestfahrbahn von 4,20 m verbleibt. Da es sich hierbei um eine Tempo 30 km/h Zone handelt darf nach den Verwaltungsvorschriften zu StVO ein Halteverbot nicht angeordnet werden. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Halteverbotes sind somit nicht erfüllt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr lehnt den Antrag von Herrn GR Schwab auf Errichtung eines Halteverbotes im Erlenweg ab.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt ein halbseitiges Halteverbot am Erlenweg in Geisenbrunn zwischen der Ahornstraße und den Glascontainern auf der Seite des Multifunktionsstreifens entlang der S-Bahn Haltestelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2022 10:16 Uhr