Lärmmessung Brucker Straße (Bürgerantrag vom 27.05.2021)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 11.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.05.2021 wurde beigefügter Bürgerantrag auf Lärmmessung in der Brucker Straße bei der Gemeinde eingereicht, der das Ziel hat, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mindestens zwischen dem nördlichen Ortseingang an der Brucker Straße und der Bushaltestelle „Weßlinger Straße“ umzusetzen.
Der Straßenzug Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein weist die höchste Verkehrsdichte in Gilching auf. Hierzu kommt es u. a. aufgrund der Vielzahl an Geschäften, Eisdielen, Cafés etc. und andererseits aufgrund ihrer Funktion als Ortsdurchfahrtsstraße für den Verkehr zwischen Starnberg und Alling/Fürstenfeldbruck. Es handelt sich somit um eine Mischung aus Anlieger-, Ziel- und Quell- sowie in nicht unerheblichem Maße Durchgangsverkehr.
Für Lärmmessungen gilt grundsätzlich, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kein bestimmter Schallpegel die Grenze der Zumutbarkeit der verkehrsbedingten Beeinträchtigungen bestimmt. Um als Gemeinde Maßnahmen aufgrund Lärmschutzes zu ergreifen, muss die Lärmbelastung jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall, also hier im Bereich der Brucker Straße, als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 06.07.2020, Aktenzeichen 11 ZB 18.1843). Selbst wenn die Lärmmessung vergleichsweise hohe Lärmwerte ergeben sollte, könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung allein aufgrund des Straßentypus (Ortsdurchfahrt, Erschließung der ansässigen Gewerbetreibenden etc.) ausscheiden.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden in Kürze auch entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein Verkehrsdaten erhoben, die als Grundlage für eine Lärmberechnung herangezogen werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese sowieso erhobenen Daten direkt weiterzuverwenden und entsprechende Lärmberechnungen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes durchzuführen. Sofern sich Handlungsbedarf ergibt, können auch direkt konkrete Maßnahmen mit allen zu beteiligenden Stellen abgestimmt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt, dass im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Verkehrsdaten für den Straßenzug Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein erhoben und Lärmberechnungen durchgeführt werden. Ggfs. notwendige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie z. B. eine Geschwindigkeitsreduzierung ist seitens der Verwaltung zu prüfen, mit dem Landratsamt Starnberg abzustimmen und bei Zulässigkeit umzusetzen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist über die Maßnahmen zu informieren.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt, dass im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Verkehrsdaten für den Straßenzug Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein erhoben und Lärmberechnungen durchgeführt werden. Ggfs. notwendige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie z. B. eine Geschwindigkeitsreduzierung ist seitens der Verwaltung zu prüfen, mit dem Landratsamt Starnberg abzustimmen und bei Zulässigkeit umzusetzen. Der Ausschuss für Umwelt-, Energie und Verkehr ist über die Maßnahmen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 11:16 Uhr