Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.
Das Doppelhaus soll mit einem Gesamtmaß von 15 m x 11 m errichtet werden, was dem Maß des Baufensters im Bebauungsplan entspricht.
Die DHH 2 soll mit einer Wandhöhe von 6,19 m, einer Firsthöhe von 9,36 m, mit 2 Vollgeschossen errichtet werden. Im südlichen Teil soll ein Wintergarten mit 9,12 m² errichtet werden.
Die gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.
Es werden folgende Anträge auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ gestellt:
- 1 Befreiung zu einem ausgebauten Dachgeschoss
Die Festsetzung A 3 c) hinsichtlich der Regelung „Dachgeschossausbau ist nicht zulässig“ und kann so nicht mehr angewandt werden.
Durch den Dachgeschossausbau entsteht kein drittes Vollgeschoss. Bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen ist der Dachgeschossausbau zulässig. Eine Befreiung ist nicht notwendig. Zudem liegen Bezugsobjekte in der Umgebung vor.
- 2. Befreiung zur Lage der Garage
Die Platzierung der Garage mit Zufahrt soll vom südlichen Teil des Grundstücks (Gartenteil), unmittelbar an die Römerstraße an der Westfassade angeordnet werden. Wenn keine Festsetzung im B-Plan bestehen würde, ist die Errichtung einer Garage verfahrensfrei. Die Zufahrt über die Römerstraße ist möglich. Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt.
Im Hinblick darauf stehen Seitens der Verwaltung einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.
- 3. Befreiung bezüglich eines Vordach außerhalb des Baufeldes
Bei dem Vordach handelt es sich um ein untergeordnetes Bauteil. Es soll mit einer Tiefe von max. 1,50 m, und max. 1/3 Fassadenlänge errichtet werden. In den Plänen ist es auf einer Höhe von 2,70 m eingezeichnet.
Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt. Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung, keine Hinderungsgründe entgegen.
- 4. Befreiung zur Abgrabung für einen Schacht UG
Es soll eine straßenseitige Abgrabung außerhalb der Baugrenze erfolgen. Die Abgrabung soll mehr Tageslicht im UG ermöglichen. Im Antrag wird ebenfalls angegeben, dass die Abgrabung in Anlehnung eines untergeordneten Bauteils mit max. 1/3 der Fassladenlänge und max. einer Tiefe von 1,50 m ausgeführt werden soll.
Die Abgrabung tritt nach außen nicht in Erscheinung. Der Befreiung stehen Seitens der Gemeinde keine Hindernisgründe entgegen.
- 5. Befreiung hinsichtlich der Lage des Sonnendeck außerhalb des Baufeldes
Es soll entlang der Süd- und Westseite des Gebäudes eine Terrasse mit 22,45 m² errichtet werden. Dies ermöglicht ein ebenerdiges Austreten sowie eine gartenseitige Verbindung zur Garage, da das Grundstück eine Hanglage aufweist. In der Umgebung befinden sich Bezugsobjekte. Einer Befreiung stehen Seitens der Gemeinde keine Hindernisgründe entgegen.