Am Buchenstock 10-Häuser 1-4; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Duplexparker und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/22, Gem. Gilching; hier: Erneute Beratung wg. Einvernehmensersetzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag wurde in der Bauausschusssitzung am 23.11.2020 behandelt. Dem Bauvorhaben wurde planungsrechtlich, durch Versagen des gemeindliche Einvernehmen, nicht zugestimmt. Begründet wurde die Ablehnung, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das Landratsamt Starnberg führt an, dass in direkter Sichtverbindung ein Bezugsfall vorliegt und somit sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt.
Die Gemeinde Gilching zieht den Umgriff der „näheren Umgebung“ anders. Vor Ort nimmt man die vorhandene Bebauung „Am Buchenstock“, „Hainweg“ als eigenes Geviert wahr. Sie ist geprägt durch eine Bebauung mit einer Geschossigkeit von E+D.
Auch wenn das Bezugsobjekt in der gleichen Straße wie das Bauvorhaben liegt und die Straße nach Rechtsauffassung des Landratsamtes keine trennende Wirkung hat, hat der oben angeführte Bereich eine besondere Struktur und Bebauung und kann somit als eigenes Geviert gewertet werden. Daher zieht die Gemeinde Gilching als „nähere Umgebung“ die Bebauung Am Buchenstock 8-18 und den Hainweg 1-11 heran.
Der Gemeinde Gilching wurde nun die Möglichkeit gegeben, erneut über das gemeindliche Einvernehmen, unter Einbeziehung des aufgeführten Bezugsfalls des Landratsamtes zu beraten. Sollte das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt werden, wird dieses ersetzt, da keine Gründe für ein Versagen vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die „nähere Umgebung“ ein.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die „nähere Umgebung“ ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den veralteten Bebauungsplan „Nr. 4 Neugilching“ hier ein eigenständiges Geviert entstand, welches berücksichtigt werden sollte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2021 09:51 Uhr