Talhofstraße 8 a; Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1548/1, Gemarkung Gilching liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens „Neubau eines Zweifamilienhauses“, beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB. 
Das Bestandsgebäude Talhofstraße 8 a auf dem Grundstück 1548/1 soll abgerissen werden. (Es wurde bereits ein Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses in der Bauausschusssitzung am 29.06.2020 behandelt. Das Einvernehmen wurde erteilt.)

Beantragt, Talhofstraße 8 a: 
FH:        10,00 m
WH:    6,00 m 
DN:         ca. 41° 
Satteldach
Geschossigkeit EG+1.OG+D 
Überbaute Grundfläche: 239,2 m²

Bezugsobjekt in der näheren Umgebung:
FH:   ca. 12,20 m
WH:  ca. 8,00 
Geschossigkeit: EG+1.OG+2.OG+D
Überbaute Fläche: 257,00 m²

Das Bauvorhaben fügt sich daher in die Umgebungsbebauung ein. 

Für das Zweifamilienhaus müssen 4 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Stellplätze können alle separat angefahren werden und werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Demnach wird die gemeindliche KFZ-Stellplatzsatzung eingehalten. 
Die Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Gilching wird ebenfalls eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. 
Die gemeindliche Satzung über das abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:57 Uhr