Feichtholzweg 10; Neubau eines Reihenhauses (4-Spänner) mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, ohne Bebauungsplan. In der Bauausschusssitzung vom 14.12.2020 wurde für das Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen. 

Reihenhaus (4-Spänner) mit Carports und Stellplätze, 8 Gauben Feichtholzweg 10
Geschossigkeit: EG +OG+DG
Wandhöhe 6,27-6,37 m
Firsthöhe    9,11 m
Überbaute Fläche (GR): 309 m²; 24,74m x 12,49 m

Bezugsobjekte in der näheren Umgebung:

Am Kesselboschen 14-14 c 
GR          ca. 268 m²
WH          6,00 m
FH         10,50 m

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40- V-2017-36-3)
GR           ca.310 m²
WH           6,25 m 
FH           wurde nicht abgefragt 

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40-V-2018-141-3)
GR           ca.270 m²
WH           7,40 m 
FH 10,45 m wurde abgefragt, aber negativ verbeschieden. 

Unter Bezugnahme auf den Vorbescheid Melchor-Fanger Str. 31 (40-V-2017-36-3) fügt sich das Bauvorhaben Neubau eines 4-Spänners hinsichtlich der Kubatur in die Umgebung ein. 

Die nach der gemeindlichen KFZ- und Fahrrad Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze werden zwar nachgewiesen, jedoch werden Seitens der Gemeinde Bedenken geäußert, ob diese anfahrbar sind (Garagenstellplatz sehr nah Müllhäuschen, Carport an der Straße).

Die Abstandsflächen sind nach der gemeindlichen Satzung zum abweichenden Maß der Abstandsflächentiefe nachgewiesen. 

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Seitens der Gemeinde Gilching wird der Hinweis gegeben, dass die Stellplätze anfahrbar und nutzbar sein müssen. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Beschluss

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Seitens der Gemeinde Gilching wird der Hinweis gegeben, dass die Stellplätze anfahrbar und nutzbar sein müssen. 
Die gemeindliche Satzung hinsichtlich der Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefe wird eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:57 Uhr