Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Beteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching als Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Sattelitennavigation und Raumfahrtmissionen“ in Oberpfaffenhofen.
Die 2. Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabereich durch die künftige Planung berührt werden kann, unterrichtet die Gemeinde Weßling die Gemeinde Gilching frühzeitig und gibt ihr die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitere Gelegenheit zur Äußerung über die Planung erhält die Gemeinde Gilching, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. 
Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines dringend erforderlichen Technikgebäudes für den Betrieb des Galileo-Satelliten. 
Die 2. Änderung umfass die Fl.Nrn. 1513 T und 1354 T der Gemarkung Oberpfaffenhofen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch bisher vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:

Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch bisher vorliegende Planänderung nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:59 Uhr