Gemeinde Weßling; 1. Änderung des Bebauungsplan "sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling" in Weßling; hier: Frühzeitige Beteiliung nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.04.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde als Behörden /sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a BauGB bei der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ für den Geltungsbereich des Grundstücks Fl.Nr. 436/14, Gemarkung Weßling. 
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Gilching frühzeitig unterrichtet und erhält die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme. Weitere Gelegenheiten zur Äußerung über die Planung erfolgt im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sobald der Planentwurf zum Bebauungsplan ausgearbeitet ist. 
Ziel der Planung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Abriss der zwei Bestandsgebäude und Neubau eines größeren Gebäudes. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt: 
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die bisher vorliegenden Planänderung nicht betroffen sind. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt: 
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die bisher vorliegenden Planänderung nicht betroffen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:59 Uhr