Cecinastr. 1; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II“.

Beantragt werden 
- die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 3,00 m, 
  einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m sowie 
- die Errichtung eines Carports auf einem genehmigten Stellplatz.

Festsetzungen Bebauungsplan:
Baugrenze:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Der Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens – wie beantragt – stehen keine Hinderungsgründe entgegen.


Garagen und Stellplätze
Garagen sind auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig, soweit sie innerhalb der bebaubaren Flächen liegen und mit dem Hauptgebäude – einheitliche Dachform – zusammengebaut oder in dieses eingebaut werden.
Für offene Stellplätze ist keine Regelung im Bebauungsplan getroffen.

Für die Errichtung des Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Da im Bebauungsplangebiet bereits gleichartigen Befreiungen zugestimmt wurde, steht auch dieser Befreiung nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

1. Für die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 
    3,00 m, einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m wird einer Ausnahme
    nach Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II 
    zugestimmt.

2. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung 
    eines Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird 
    befürwortet.

Beschluss

1. Für die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Tiefe von 
    3,00 m, einer Länge von 3,50 m und einer Höhe von 3,20 m wird einer Ausnahme
    nach Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II 
    zugestimmt.

2. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung 
    eines Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird 
    befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr